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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21 (https://dejure.org/2022,21628)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.07.2022 - 5 Sa 284/21 (https://dejure.org/2022,21628)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 5 Sa 284/21 (https://dejure.org/2022,21628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 612 Abs 2 BGB, § 138 BGB, § 3 VerdStatG
    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Tariflohn - Wirtschaftsgebiet

  • IWW

    § 612 Abs. 2 BGB, § 138 BGB, § 138 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, § 3 Verdienststatistikgesetz, Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, Verordnung (EWG) Nr. 3037/90, § 91 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit; Lohnwucher; Lohnhöhe; Zwangslage; Ausbeutung; verwerfliche Gesinnung; Brauerei; Getränkeherstellung; Tariflohn; Lohnniveau; Wirtschaftsgebiet; Wirtschaftszweig - Sittenwidrige Arbeitsvergütung

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrigkeit; Lohnwucher; Lohnhöhe; Zwangslage; Ausbeutung; verwerfliche Gesinnung; Brauerei; Getränkeherstellung; Tariflohn; Lohnniveau; Wirtschaftsgebiet; Wirtschaftszweig - Sittenwidrige Arbeitsvergütung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifübliche Vergütung; Ermittlung des Wirtschaftsgebiets bei ortsgebunden tätigen Betrieben; Räumlicher Geltungsbereich eines Flächentarifvertrags; Sittenwidriges und wucherähnliches Rechtsgeschäft; Subjektives Moment des Lohnwuchers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrig niedriges Gehalt und Üblichkeit der Tarifvergütung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tariflohn wird bei starker Tarifbindung zum Maßstab der Bezahlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 496/11

    Sittenwidrige Vergütung - subjektive Voraussetzungen - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    In subjektiver Hinsicht verlangt der Tatbestand des Lohnwuchers eine Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen (BAG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 11, juris = AP Nr. 67 zu § 138 BGB ).

    Der subjektive Tatbestand des wucherähnlichen Geschäfts im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB erfordert eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 11, juris = AP Nr. 67 zu § 138 BGB ).

    Nach dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründeten Tatsachen trägt, wer den Anspruch erhebt, ist der Kläger auch für die Erfüllung des subjektiven Tatbestands des Lohnwuchers bzw. des wucherähnlichen Geschäfts, die seinen Anspruch auf eine übliche Vergütung begründen sollen, darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - Rn. 13, juris = AP Nr. 67 zu § 138 BGB ).

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).

    Kommt diese Vermutungsregel nicht zur Anwendung, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber habe die Not oder einen anderen den Arbeitnehmer hemmenden Umstand in verwerflicher Weise zu seinem Vorteil ausgenutzt, darlegen und im Streitfall beweisen (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 38, juris = NZA 2012, 974 ).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Ein Arbeitgeber beutet die auf den oben genannten Umständen beruhende Schwächesituation eines Arbeitnehmers aus, wenn er sich in Kenntnis vom Missverhältnis der beiderseitigen Leistungen diese Schwäche bewusst zunutze macht (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 26, juris = NZA 2009, 837 ).

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 27, juris = NZA 2009, 837 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 - Rn. 67, juris).

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 20, juris = NZA 2016, 494 ).

    Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 39, juris; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 21, juris = NZA 2016, 494 ).

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 38, juris; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 20, juris = NZA 2016, 494 ).

    Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG, Urteil vom 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16 - Rn. 39, juris; BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 814/14 - Rn. 21, juris = NZA 2016, 494 ).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Kommt diese Vermutungsregel nicht zur Anwendung, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Umstände, aus denen geschlossen werden kann, der Arbeitgeber habe die Not oder einen anderen den Arbeitnehmer hemmenden Umstand in verwerflicher Weise zu seinem Vorteil ausgenutzt, darlegen und im Streitfall beweisen (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 38, juris = NZA 2012, 974 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17

    Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung - verwerfliche Gesinnung - Sonderzahlung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 27, juris = NZA 2009, 837 ; LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 - Rn. 67, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 2 Sa 322/16

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist zu vermuten, wenn das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht nur auffällig, sondern besonders auffällig ist, d. h., wenn der objektive Wert der Arbeitsleistung mindestens doppelt so hoch ist wie die Vergütung, also die Vergütungshöhe nicht mehr als 50 % des Wertes der Arbeitsleistung beträgt (BAG, Urteil vom 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 13, juris = NZA 2016, 487 ; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2018 - 11 Sa 40/17 - Rn. 71, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2017 - 2 Sa 322/16 - Rn. 30, juris).
  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 5 Sa 284/21
    Bei der Zuordnung von Unternehmen zu Wirtschaftszweigen kann auf die Klassifikation gemäß § 3 Verdienststatistikgesetz in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 12, juris = NZA 2012, 978 ).
  • ArbG Stralsund, 17.11.2021 - 11 Ca 38/21

    Und davon soll man gut leben können?

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